Modul 5: Grundsicherung

In diesem Kapitel lernen die Schülerinnen und Schüler, dass sie mit erreichen des 18. Geburtstages Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben. Ihnen wird auch vermittelt, dass diese Leistungen nur auf ihren Antrag an sie ausgezahlt werden.

Sie lernen ebenfalls, wie sich der Bedarf zusammensetz und berechnet wird. Grundlage dafür ist der Regelsatz. Sie erfahren auch, dass sie nach einem Jahr einen weiteren Antrag stellen müssen.