eingeladen hatten Frau Ingrid Hönlinger und Markus Kurth von  BÜNDNIS90/Die Grünen Montag
am 6.Juni 2011 in Berlin

Ulrich Hellmann, Leiter der Rechtsabteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe, spricht aus Sicht von Menschen mit Behinderungen und deren Verbänden. Er nimmt dabei Bezug auf die UN-Konvention „Rechte Behinderter“. Zentraler Punkt sei Artikel 12 der Konvention, der Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit (Abs. 2) zugestehe, wie Menschen ohne Behinderung. In Abs. 3 des Artikels werden die Vertragsstaaten aufgefordert, die erforderliche Unterstützung bei der Ausübung der eigenen Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Von rechtlicher Vertretung, wie sie die gesetzliche Betreuung nach §1896 BGB darstelle, sei nicht mehr die Rede. Gleichzeitig weist Hellmann daraufhin, dass in Absatz 4 Standards zu Schutz der Menschen mit Behinderung  vor Missbrauch und Benachteiligung bei Unterstützungsmaßnahmen nach Absatz3 geschaffen werden müssten.

In diesem Zusammenhang verweist Hellmann darauf, dass die rechtliche Betreuung stärker auf die Ziele des §1901 BGB ausgerichtet werden müssten. „Dafür sollten insbesondere die Betreuungsvereine damit beauftragt werden, im Vorfeld oder während einer Betreuung Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen zu unterbreiten und dafür nachhaltig gefördert werden.“ So habe der Betreuungsverein Lebenshilfe Dortmund e.V. in einem Modellprojekt ein Curriculum für Förderschülerinnen und -schüler entwickelt, um diese über ihre mit der Volljährigkeit bestehenden rechte aufzuklären und deren gebrauch einzuüben. Er verweist auf die Internetseite www.ag18plus.de.